SV OG Kirchheim an der Weinstraße 

 

Platzordnung der SV-OG Kirchheim

Die Platzordnung tritt mit Vorstandbeschluß vom 08.06.2012 in Kraft!

Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes Gebot im Hundesport. Jeder wird verstehen, dass aber bestimmte Regeln unerlässlich sind. Aus diesem Grund nehmen Sie bitte diese Platzordnung zur Kenntnis und handeln entsprechend im Umgang mit allen Sportfreunden und ihren Hunden.

1. Beim Betreten des Vereinsgeländes (grünes Tor) sind die Hunde an der Leine zu führen. Das Eingangstor ist nach jedem Betreten und Verlassen des Geländes aus Sicherheitsgründen zu schließen!

2. Bei allen Hunden muß eine gültige Tollwut-Schutzimpfung bestehen.

3. Eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den mitgebrachten Hund ist zusätzlich Vorschrift. (keine Ausnahmen)

4. Den Hunden muss vor Betreten des Vereinsgeländes und vor Betreten des Übungsplatzes die Möglichkeit gegeben werden, sich zu lösen! Häufchen sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen. Bei Nichtbeseitigung sind 5,00 € zu entrichten

Hunde auf dem Übungs- und Vereinsgelände nicht markieren lassen!

5.  Das Betreten des Übungsplatzes während der Übungszeiten ist nur mit angeleintem Hund gestattet. Der Übungsleiter entscheidet darüber, ob und wer außer dem Hundeführer und dem zu arbeitenden Hund/-en noch auf dem Übungsplatz sein darf. (betrifft: VPG, Gruppe, Agility, Erziehungskurs, Beschäftigungstraining)

6. Während der Agility- und Erziehungskurs-Übungszeiten kann es geboten sein, die beteiligten Hunde frei auf dem Übungsgelände unter Aufsicht ihrer Hundeführer zu belassen. Das liegt im Ermessen und der Obhut des anwesenden Übungsleiters.

7. Außerhalb der Übungsstunden bedarf es zur Nutzung des Übungsgeländes der Zustimmung des Übungsleiters bzw. eines Vorstandsmitgliedes. Die Schlüssel zum Tor werden im Einzelfall ausgehändigt und müssen nach Nutzung des Übungsgeländes umgehend zurückgegeben werden.

8. Hunde dürfen nur unter direkter Aufsicht des Hundeführers auf den Übungsplatz. Die Aufsicht vom Vereinshaus reicht nicht aus. Das Übungsgelände ist kein Freilaufgehege!   Es ist gestattet, Hunde ggf. temporär auf dem Übungsplatz angeleint abzulegen während im Vereinsinteresse andere Aufgaben erledigt werden, z.B. Arbeitseinsätze.

9. Den Anweisungen des verantwortlichen Übungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Sind mehrere Übungsleiter anwesend, gelten die Anweisungen des entsprechenden Kursleiters.

10. Außerhalb der Übungsstunden sind die Hunde im Auto oder in den vereinseigenen Boxen (Gastboxen) unterzubringen. Der Aufenthalt von Hunden auf dem Vorplatz ist zur Vermeidung von Unfällen nur in Ausnahmefällen gestattet. (z.B. Übungszeit Erziehungskurs)

11. Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes zu beachten. Stachelhalsbänder, Elektrogeräten etc. und andere schmerzzufügende Ausbildungshilfsmittel sind auf unserem Übungsgelände untersagt.

12. Hundeführer läufiger Hündinnen unterliegen besonderer Sorgfaltspflicht. Ggf. legen sie ihre Hundeausbildung ans Ende der betreffenden Übungsstunde. Die Arbeit mit läufigen Hündinnen müssen unbedingt vor Betreten des Übungsplatzes mit dem entsprechenden Übungsleiter abgestimmt werden.

13. Rauchen ist auf dem Übungsplatz untersagt.

14. Geräte für den Hundesport sind nur nach Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Übungsleiters zu benutzen und sind nicht als Kinderspielgeräte Zweck zu entfremden.

15. Alle Geräte und Einrichtungen sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem verantwortlichen Übungsleiter zu melden. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei der Reinigung, Erhaltung und Instandsetzung der Platzanlage, des Vereinsheims und der Geräte mitzuhelfen.

16. Eltern haften für ihre Kinder.

17. Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnung des Vorstandes und der Übungsleiter können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

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